Die Bergbeamten: privilegiert - kompetent - mächtig
Die Privilegien der "Bergfreiheiten" für die Bergleute wurden durch Rechtsauslegungen und der dem "Direktionsprinzip" zugrunde liegenden hierarchischen Organisation des Lebensalltages immer mehr eingeschränkt. So wurde die Steuerfreiheit 1703 durch die Einführung einer Branntweinsteuer aufgeweicht. Die Bergleute mussten von nun an "freiwillig" in eine Knappschaftskasse zahlen. Diese Kassen wurden am Rammelsberg in Goslar bereits 1260 erwähnt und gelten als Vorläufer der Sozialversicherung.
Neben diesen vielen Einschränkungen gab es aber auch eine gewisse Fürsorgepflicht der Bergverwaltung wie "Herrenkorn" für Notzeiten, die Gründung erster Sozialkassen, praktische Unkündbarkeit und mitunter Zugeständnisse an die Wünsche der Bergarbeiter.
Durch die im Direktionsprinzip vorgesehene Einmischung in die unternehmerische Freiheit der Grubenbesitzer, erhielten die höheren Beamten immer größere Machtbefugnisse und besaßen schließlich auch immer mehr Anteile an den Gruben und waren natürlich auch an hohen Ausbeuten interessiert. Die Bergbeamten wurden so immer mächtiger. Andererseits waren die Bergbeamten sehr fachkompetent und erfindungsreich. Sie unterhielten bereits vor Jahrhunderten einen internationalen Wissensaustausch, denn das Wissen Harzer Bergleute war weltweit gefragt.